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Information zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Mitglieder des Mettenhofer Arbeitskreises für Kriminalitätsverhütung (MAfK)
Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für den Mettenhofer Arbeitskreis für Kriminalitätsverhütung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, https://dsgvo-gesetz.de) und in Übereinstimmung mit den für den MAfK geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen (https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/ldsg).
Der MAfK erhebt von seinen Mitgliedern mit dem Aufnahmeantrag Daten, die den Regelungen der seit dem 25. Mai 2018 geltenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen.
Die erhobenen Daten werden nur zur Verwaltung des Mitgliederbestandes und zu Übermittlung von Informationen und Protokollen verwendet.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Wenn eine Weitergabe aufgrund von dokumentarischen oder vertraglichen Gründen erforderlich wirden sollte, erfolgt dieses grundsätzlich anonymisiert.
Die Löschung der Daten erfolgt mit der Beendigung der Mitgliedschaft.
Sollten Sie von Ihrem, durch die DSGVO festgelegtem Widerrufsrecht der Speicherung Ihrer Daten Gebrauch machen, endet die Mitgliedschaft automatisch.
Anfragen, Beschwerden oder Widerrufe zu Ihren gespeicherten personenbezogen Daten richten Sie an:
Mettenhofer Arbeitskreis für Kriminalitätsverhütung (MAfK)
c/o Stadtteilbüro Mettenhof
Bergenring 30
24109 Kiel
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel: 0162 6817643
Unabhängig haben Sie ein Beschwerderecht bei Unabhängigen Landeszentrum Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD-SH), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel: 0431/ 988 1200.
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Besuch des MAfK-Vorstandes im Landeshaus
Die Vorstandsmitglieder des Mettenhofer Arbeitskreis für Kriminalitätsverhütung (MAfK) besuchten das Landeshaus am Montag, den 9. Juli 2018. Die Schirmherrin des MAfK und Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtag Özlem Ünsal (SPD) und ihr Team luden zu einer Klausurtagung ins Landeshaus ein. Nach der Klausur erklärte Frau Ünsal den Mitgliedern des Vorstands, bei einem Rundgang durch den Plenarsaal, die Gegebenheiten im Landtag.
Text und Fotos: Klaus-Dieter Schröder
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Satzung der Mettenhofer Arbeitskreises für Kriminalitätsverhütung (MAfK), Stand: 17.10.2019
§ 1 Der Mettenhofer Arbeitskreis für Kriminalitätsverhütung mit Sitz in Kiel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung. Zweck des Arbeitskreises ist die Beseitigung von Ursachen der Kriminalitätsentstehung, bzw. die Verhinderung von Schädigungen durch präventive Aufklärung.
Neben kriminalpräventiven Konzepten werden auch sozial-pädagogische Ideen entwickelt.
Der Satzungszweck wird verwirklicht u.a. durch die Förderung der
Jugendhilfe, sowie durch kostenfreie Angebote für ältere Menschen. Der Arbeitskreis soll keine Rechtsfähigkeit erlangen.
§ 2 Der Arbeitskreis ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Arbeitskreises dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Arbeitskreises, ausgenommen sind, auf Antrag Kostenerstattungen für die Beschaffung von Geschäftsbedarf.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben begünstigt werden.
§ 3 Bei Auflösung des Arbeitskreises oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Arbeitskreises an das Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel mit der Maßgabe, dass es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Jugendpflege in Kiel-Mettenhof zu verwenden ist.
§ 4 Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, die an den Vorstand zu richten ist und über deren Annahme der Vorstand durch schriftliche Mitteilung entscheidet. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
§ 5 Organe des Arbeitskreises sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6 Der Vorstand setzt sich zusammen aus a) Sprecher (1. Vorsitzender) b) Stellvertretender
Sprecher (stellvertretender Vorsitzender) c) Medienwart d) Schriftwart e) Kassenwart.
§ 7 Der Vorstand vertritt den Arbeitskreis gerichtlich und außergerichtlich. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung beschränkt werden.
§ 8 Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
§ 9 Die Mitgliederversammlung wird durch schriftliche Einladung des Vorstandes einberufen.
§ 10 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Kiel, den 17.10.2019
Spendenkonto: Kieler Volksbank eG; IBAN:DE25 2109 0007 0090 4174 02
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MAfK - Beitrittserklärung
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