Von Stadtteilbüro auf Dienstag, 01. Dezember 2020
Kategorie: Aktuelles

Landeshauptstadt Kiel verlängert Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Meldung vom 29. November 2020

Landeshauptstadt Kiel verlängert Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 

Aktuelle Informationen zur Corona-Situation

Die Zahl der Neuinfektionen ist am Wochenende in Kiel weniger stark gestiegen als an manchen Tagen in der vergangenen Woche. Am Freitag, 27. November, und Sonnabend, 28. November, gab es insgesamt 38 Neuinfektionen. Zum Vergleich: Am Donnerstag, 26. November, wurden an einem Tag bereits 39 Neuinfektionen gezählt. Eine Tendenz lässt sich daraus allerdings noch nicht ableiten.

Aktuell sind nun 273 Kieler*innen infiziert. Die Zahl der seit dem 10. März 2020 infizierten Personen ist damit auf 1248 Personen gestiegen. 19 Patient*innen werden aktuell im Krankenhaus behandelt. 16 Kieler*innen werden als Verstorbene mit einer COVID-19-Erkankung gezählt. 755 Personen befinden sich in Quarantäne.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 72,1 siehe auch https://corona.rki.de.

Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

In Ausführung der schleswig-holsteinischen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 29. November 2020 hat die Landeshauptstadt Kiel eine neue Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erlassen. Diese ersetzt die Allgemeinverfügung vom 12. November 2020.

In Kiel ist es im Verlauf der letzten zwei Monate vermehrt zu Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus gekommen. Dabei sind nicht mehr alle Infektionsketten nachvollziehbar. Insbesondere die Ansteckungsquelle lässt sich nicht ermitteln. Der Erlass der Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Kiel zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel vom 1. November 2020, mit der eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in vier Bereichen des Stadtgebiets angeordnet wurde, hat noch nicht zu einer Senkung des Infektionsrisikos geführt. Die angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung sind deshalb im Rahmen der getroffenen Regelungen weiterhin erforderlich. Die neue Allgemeinverfügung tritt am 30. November 2020 in Kraft. Sie ist bis einschließlich 20. Dezember 2020 befristet und kann in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen verlängert oder auch vorzeitig geändert oder aufgehoben werden.

Ob weitere regional verschärfte Maßnahmen in Kiel angewendet werden müssen, darüber entscheidet die Landeshauptstadt Kiel in den kommenden Tagen.

Die neue Allgemeinverfügung kann unter www.kiel.de/bekanntmachungen nachgelesen werden.

Informationen zum Thema Corona in Kiel veröffentlicht die Stadt auf www.kiel.de/coronavirus und auf ihren Social-Media-Kanälen.

Pressemeldung 837/29. November 2020/kg