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Winterdienst und Abfallentsorgung

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 bei Frost und Schnee

Der erste Schnee des Winters ist gefallen und die Chancen auf weiße Weihnachten stehen gut. Höchste Zeit für Grundstückseigentümer*innen in Kiel, sich für die Winterdienstsaison vorzubereiten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) hat die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengefasst:

Das Einmaleins des Winterdienstes

Die Winterdienstpflichten sind in der Straßenreinigungssatzung festgelegt. Von Montag bis Sonnabend muss Glatteis auf Gehwegen bis 8 Uhr, Schnee bis 9 Uhr beseitigt sein. An Sonn- und Feiertagen gilt bei Schnee und Eis die späteste Zeitgrenze von 9 Uhr. Nach Ende des Schneefalls müssen die Gehwege innerhalb einer Stunde wieder geräumt werden, neugebildetes Glatteis ist unverzüglich zu beseitigen. Bis abends 20 Uhr müssen die Räumarbeiten so oft wie erforderlich wiederholt werden. Die Streu- und Räumbreite auf Fußwegen sollte mindestens 1,50 Meter betragen.

Passant*innen müssen gefahrlos Fußgängerüberwege erreichen und an Haltestellen in Busse ein- und aussteigen können. Die Grundstückseigentümer*innen werden gebeten, auf eine behindertengerechte Schneeräumung zu achten. Die Noppen- und Rillenplatten auf Gehwegen sind wichtige Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen und sollten frei von Schnee, Eis und übermäßigem Streugut sein. Der geräumte Schnee und das Eis sind grundsätzlich auf geeigneten Flächen des Grundstücks abzulagern. In Ausnahmefällen darf das der Fahrbahn zugewandte Drittel des Gehweges genutzt werden. Gibt es keinen Bürgersteig oder ist er zu schmal, muss der Fahrbahnrand für die Lagerung herhalten. Der Verkehr darf aber nicht gefährdet werden.

Aus Umweltschutzgründen dürfen grundsätzlich nur abstumpfende Mittel wie Sand gestreut werden. Die Benutzung von Streusalz ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, beispielweise bei Eisregen und bei Glatteisbildung an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenaufgängen oder starken Steigungsstrecken. Um Böden und Pflanzen nicht zu schädigen, dürfen Baumscheiben und Grünflächen nicht mit auftauenden Mitteln bestreut werden. Insgesamt gilt der Grundsatz, so viel Salz wie nötig und so wenig wie möglich auszubringen.

Der ABK bittet die Verkehrsteilnehmer*innen, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen.

Freier Zugang zu den Abfallbehältern

In schneereichen Wintern gibt es immer wieder Probleme beim Vorziehen der Abfallbehälter zur Leerung. Der ABK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Standplätze an den Abfuhrtagen frei zugänglich sein müssen. Das heißt, dass nicht nur die öffentlichen Gehwege sondern auch die Transportwege auf den privaten Grundstücken von Schnee geräumt und gegebenenfalls mit abstumpfenden Mitteln abgestreut werden müssen. Sind die Wege zu den Behältern nicht ausreichend geräumt und gestreut, kann eine Leerung nicht stattfinden. Die Kosten für Nachleerungen sind in diesem Fall von den Grundstückseigentümer*innen zu tragen.

Bioabfall in der Tonne lockern

Bei anhaltenden Minustemperaturen können feuchte Bioabfälle in der Braunen Tonne festfrieren. Beim Kippvorgang am Müllfahrzeug lassen sich die Tonnen dann eventuell nicht richtig leeren. Deshalb sollte der Bioabfall kurz vor der Leerung beispielsweise mit einem Spaten gelockert werden. Zusätzlich können die feuchten Abfälle in Zeitungspapier eingewickelt werden.

Fragen zum Winterdienst beantwortet das Kundenzentrum des ABK unter der Kieler Telefonnummer 5854-0. Im Internet sind alle wichtigen Winterdienstinformationen und Satzungsvorschriften unter www.abki.de nachzulesen. Dort finden die Bürger*innen auch das Faltblatt „Winterdienst in Kiel", das allen Winterdienstpflichtigen die Informationen an die Hand gibt, die sie für eine satzungsgemäße Schnee- und Eisbeseitigung benötigen.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;

Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Arne Ivers,
Telefon (0431) 901-2513;
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