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26 August 2015

Anmelden zur Berufsschule

 

 

Nicht nur an den allgemein bildenden Schulen beginnt am 31. August wieder der Unterricht. Nach den Sommerferien müssen sich berufsschulpflichtige Jugendliche zur Berufsschule anmelden. Für Friseurinnen und Friseure ist sogar schon am Freitag, 28. August, der Anmeldetag.

Berufsschulpflicht besteht für alle Jugendlichen, die aus den allgemein bildenden Schulen oder den Förderzentren entlassen worden sind, bis zum Beginn des Schulhalbjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Auszubildende gehen bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit zur Berufsschule. Die Berufsschulpflicht gilt auch für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag, also Jugendliche, die arbeitslos sind oder ein Arbeitsverhältnis ohne Ausbildungsvertrag eingehen. Auch Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.

 

 Anmeldung (gegebenenfalls zum ersten Schultag) sind der Ausbildungsvertrag und das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule sowie Papier und Schreibzeug mitzubringen. Einzelheiten zu den genauen Anmeldedaten für die einzelnen Schulen und Berufe stehen in einer Bekanntmachung der Stadt unter www.kiel.de/bekanntmachungen im Internet.

Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis haben zwei Anlaufstellen für ihre Berufseingangsklassen: Für Unterricht mit den Schwerpunkten Ernährung und Gesundheit sowie Natur und Umwelt nimmt das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau (RBZ 1), Westring 100 (Hochhaus), am Montag, 14. September, 10 Uhr, Anmeldungen entgegen. Wer Interesse am Schwerpunkt Technik hat, meldet sich an im RBZ Technik in Gaarden, Geschwister-Scholl-Straße 9, am Montag, 7. September, 9.30 Uhr (Treffpunkt: Mensa).

Sofern Jugendliche an berufsvorbereitenden Maßnahmen wie Jugendaufbauwerk oder an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen, melden die Träger die Schülerinnen und Schüler an und teilen den ersten Berufsschultag mit.

 

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