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18 Februar 2014

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Arbeiten trotz ALG II? Warum Sie diese Chance nutzen sollten!

 

Obwohl die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II seit Januar erhöht wurden, bleibt für die Betroffenen kaum finanzieller Spielraum. Wer dann einen Job annimmt, darf neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II einen Teil des Lohnes anrechnungsfrei behalten.

 

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© Andreas Hermsdorf  / pixelio.de

 

Mehr Geld durch Freibeträge: Trotz Anhebung der ALG II-Leistungen ab Januar 2014 kann davon - salopp gesagt – niemand große Sprünge machen. Wer sich einen Job sucht,  profitiert aber in jedem Fall: Denn, obwohl das Einkommen natürlich angerechnet wird, bleibt unterm Strich für arbeitende ALG II-Empfänger mehr Geld übrig, als ohne  Job. Dabei ist Folgendes wichtig: Durch Ihren Job sind Sie weniger hilfebedürftig, so dass verständlicherweise das erzielte Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet wird. Aber eben nur teilweise.

 

Denn wer arbeitet, soll auch mehr haben. Nicht mehr ausschließlich von staatlichen Zahlungen abhängig zu sein, sondern auch wieder von eigener Arbeit zu leben, kann  darüber hinaus neue Zuversicht und Lebensfreude schenken. Und wer schon einen „Fuß“ in der Arbeitswelt hat, findet dorthin vielleicht auch wieder ganz zurück.

 

Wie die Anrechnung gestaffelt ist:

 

Wenn Sie aus einer Tätigkeit ein Einkommen (Lohn) erzielen, wird ein Teil davon auf die Grundsicherung angerechnet. Nur ein Teil deshalb, weil es dafür Freibeträge gibt. Und die staffeln sich wie folgt:

  • Die ersten 100 Euro aus dem Erwerbseinkommen werden gar nicht auf die ALG II-Leistung angerechnet. Diese 100 Euro sind damit der Grundfreibetrag.

     

  • Liegt der Verdienst über 100 Euro, aber noch unter 1000 Euro (brutto)bleiben 20 Prozent des Lohnes anrechnungsfrei, werden also nicht  abgezogen.

     

  • Bei Brutto-Einkommen über 1000 Euro werden zusätzlich zu den eben aufgeführten zwei Freibeträgen nochmals 10 Prozent nicht beim ALG II-Geld angerechnet.

     

  • Allerdings gibt es für die Berechnung der Freibeträge auch Obergrenzen. Bei Leistungsberechtigten ohne Kind liegt sie bei 1.200 Euro brutto, bei Leistungsberechtigten  mit mindestens einem Kind bei 1.500 Euro brutto.
 

Praxis-Beispiel:

 

Wer als Erwachsener ohne minderjähriges Kind einen Minijob auf 450-Euro-Basis annimmt, erhält einen Grundfreibetrag von 100 Euro. Von den verbleibenden 350 Euro sind weitere 20 Prozent anrechnungsfrei – hier also 70 Euro. Unterm Strich bleiben 170 Euro mehr in der Kasse.


Text: © Jobcenter Kiel

 

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