Sa01Feb 
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01 Februar 2014

 

Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein lobt erstmals eigenen Kulturpreis aus

 

Die 1995 gegründete Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein fördert seit vielen Jahren zahlreiche Projekte im Bereich „Kunst und Kultur“. Die Stiftungsgremien haben beschlossen, einen „Kulturpreis der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein“ auszuloben und diesen im Jahr 2014 erstmals zu vergeben.

 

Sparkassenstiftung SH Kultur
 

© Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein

Der Kulturpreis  dient der Anerkennung und der Förderung des kulturellen Schaffens von Personen, die in den Aufgabenbereichen der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein tätig sind, insbesondere auf den Gebieten:

 

  • Kunst
  • Fotografie
  • Musik
  • Literatur
  • Landesgeschichte
  • Denkmalpflege
  • Kunsthandwerk
  • Museumswesen


Der Kulturpreis soll an Kulturschaffende verliehen werden, die in Schleswig-Holstein geboren sind oder seit mindestens zwei Jahren hier in herausragender Weise wirken. Der Preis kann demselben Preisträger nur einmal verliehen werden. Ein Anspruch auf Verleihung des Preises sowie auf die Durchführung des Preisverfahrens besteht nicht.

 

Der Kulturpreis soll alle zwei Jahre vergeben werden. Er ist mit einer Zuwendung in Höhe von 20.000 Euro verbunden und kann an mehrere Kulturschaffende unter Teilung der Zuwendung verliehen werden.

Der Kulturpreis wird verliehen als:

  • Hauptpreis: 15.000 Euro

in Würdigung des gesamten Engagements als Anerkennung für kulturell hervorragende Leistungen.

  • Nachwuchs-Kulturpreis: 5.000 Euro

für jüngere Kulturschaffende bis 40 Jahre, deren bisherige Entwicklung eine besondere Förderung sinnvoll erscheinen lässt.

 

Der Kulturpreis wird von der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein vergeben, die für die Entscheidungs-findung jeweils Berater hinzuziehen kann. Für die Verleihung wird eine Urkunde angefertigt, die im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung der Sparkassenstiftung an die Preisträgerin bzw. den Preisträger überreicht wird.

 

Bewerbungen für den Kulturpreis sind ab sofort und formlos bis zum 30.04.2014 einzureichen – entweder über die Sparkassen des Landes oder direkt bei der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein Faluner Weg 6 24109 Kiel.

 

Die Stiftung hat diesbezüglich einen Infoflyer herausgegeben, der bei Bedarf bei der Sparkassenstiftung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden kann.

 

Text: Redaktion Mettenhof.de

 

 

 

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