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Neue Corona-Regelungen in Kiel ab 4. Mai

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Schulen und Spielplätze öffnen schrittweise – Besuch in Alten- und Pflegeheimen möglich – Kliniken kehren stufenweise zum Regelbetrieb zurück

Mit Erlass vom 30. April 2020 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren auch die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet, weitere Regelungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen zu erlassen. Dieser Verpflichtung kommt der Oberbürgermeister mit der entsprechenden Allgemeinverfügung vom 3. Mai 2020 nach. Die Regelungen treten am Montag, 4. Mai, in Kraft und sind bis einschließlich Sonntag, 17. Mai, befristet. Eine Verlängerung ist möglich.

Es werden folgende Regelungen angepasst:

Die Schulen werden entsprechend eines Stufenplans des Bildungsministeriums teilweise wieder geöffnet.

Neben den Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die auf die Abschlussprüfungen und Kammerprüfungen im Rahmen der dualen Berufsausbildung vorbereitet werden, können ab dem 6. Mai die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe der Grundschulen, der sechsten Jahrgangsstufe an den Schulen der dänischen Minderheit, der Jahrgangsstufen sechs, neun (G8), zehn (G9) der Gymnasien, der Eingangs- und Qualifikationsphase der Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und der Gymnasien der berufsbildenden Schulen einschließlich der Regionalen Berufsbildungszentren sowie der Förderzentren (soweit dies zwischen dem Förderzentrum und den Eltern vereinbart wird) in den Schulen unterrichtet werden. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht „Deutsch als Zweitsprache" teilnehmen. Ab dem 11. Mai können die Jahrgangsstufen neun und zehn der Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe wieder zur Schule kommen.

An den Hochschulen dürfen notwendige Praxisveranstaltungen wieder stattfinden.

Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen der Eingliederungs- und Gefährdetenhilfe dürfen wieder Besuch empfangen, sofern die Einrichtungen entsprechende Besuchskonzepte entwerfen.

In den Krankenhäusern dürfen nun auch wieder nicht dringend notwendige Operationen stattfinden – allerdings muss ein Viertel der Intensivbetten mit Beatmungsgeräten für Covid-19-Patienten freigehalten werden.

Details sind in der neuen Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Kiel unter www.kiel.de/bekanntmachungen nachzulesen.

Spielplätze öffnen wieder

Die Landesregierung ermöglicht eine Öffnung der Spielplätze bereits ab Montag, 4. Mai, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept umgesetzt wird.

Dabei gilt in Kiel:

Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener auf dem Spielplatz spielen.

Es wird eine Anzahl der maximalen Nutzerinnen und Nutzer für jeden Spielplatz festgelegt und auf einem Hinweisschild vermerkt. Die erwachsenen Begleitungen der Kinder sind dafür verantwortlich, dass diese Anzahl nicht überschritten wird. Um mehr Kindern den Zutritt zu ermöglichen, wird darum gebeten, dass möglichst nur ein Erwachsener das Kind oder die Kinder begleitet.

Grundsätzlich gelten die bekannten Abstandsregeln von eineinhalb bis zwei Metern.

Das Spielen der Kinder in Gruppen, die keine regelmäßigen Kontakte haben (wie zum Beispiel Geschwisterkinder, gemeinsam betreute Kinder), sollte möglichst unterbleiben. Das Abstandsgebot soll auch bei der Nutzung von Spielgeräten und Sitzgelegenheiten beachtet werden.

Erwachsene oder Jugendliche sollen sich nicht in Gruppen auf dem Spielplatz ansammeln.

Kinder wie Erwachsene mit Atemwegserkrankungen dürfen den Spielplatz nicht betreten.

Bis Donnerstag, 7. Mai, sollen alle Kieler Spielplätze mit entsprechenden Hygiene-Schildern ausgestattet und wieder geöffnet sein. Ausführliche Informationen dazu finden Eltern unter www.kiel.de/coronavirus#spielplaetze.

Weitere neue Verfügungen aus der Landesverordnung

Die Landesverordnung sieht in Schleswig-Holstein darüber hinaus weitere Öffnungen vor.

Unter der Voraussetzung, dass ein Hygienekonzept nachgewiesen wird und dass jeweils Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass der Abstand eingehalten und Infektionsketten nachvollzogen werden können,

sind Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich.

dürfen Museen und Ausstellungen wieder öffnen.

dürfen die Außenanlagen Botanischer Gärten wieder öffnen.

ist autarkes Dauercamping wieder möglich.

dürfen Sportboothäfen unter Auflagen wieder öffnen.

können kontaktarme Sportarten im Freien wieder ausgeübt werden.

dürfen Sportgeräte dafür – wie Fahrräder oder Kanus – wieder gewerblich verliehen werden.

Neben Friseurbetrieben dürfen ab dem 4. Mai auch die medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Nagelstudios wieder öffnen. Die Voraussetzungen für die Öffnung von Outlet-Centern werden denen von Einkaufszentren gleichgestellt, so dass Kundenströme gelenkt und Hygienekonzepte beachtet werden.

Die Umsetzungen dieser Regelungen in Kiel werden in der kommenden Woche auf den Weg gebracht.

Informationen zum Thema Corona in Kiel veröffentlicht die Stadt auf ihrer Internetseite www.kiel.de/coronavirus und auf ihren Social-Media-Kanälen.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;

Pressesprecherin Kerstin Graupner

Redaktion dieser Meldung: Kerstin Graupner,

Telefon (0431) 901-1007;
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