- Information
- 26 September 2016
– Der METTENHOFFONDS geht in die dritte Runde –
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Im Rahmen des II. Förderschwerpunkts werden auf Antragsbasis weitere neue Kleinstprojekte innerhalb des Stadtteils gefördert, die zum Ausbau der sozialen, kulturellen sowie freizeit- und bildungsbezogenen Angebotsstruktur im Stadtteil beitragen und / oder ein positives Image des Stadtteils fördern. Alle gemeinnützigen Institutionen, Vereine, Verbände, Schulen, die Kirche und soziale Einrichtungen der Landeshauptstadt Kiel haben daher die Möglichkeit im Rahmen des II. Förderschwerpunkts bis zum 15.11.2016 Projektanträge einzureichen.
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Die genauen Förderkriterien sind der beigefügten Datei „Verbindliche Grundsätze für die Vergabe von Mitteln aus dem METTENHOFFONDS“ zu entnehmen. Beratung gibt es im Die Anträge sind schriftlich, unterschrieben im Original unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars und ggf. eines Kurzkonzepts (max. 3 Seiten), beim Stadtteilbüro Mettenhof bis zum 15.11.2016 einzureichen. Wir freuen uns auf viele kreative Anträge...
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