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02 November 2015

Mettenhof muss Rattenrudel ausrotten

 

In den vergangenen Wochen sind an verschiedenen Stellen im Stadtteil Mettenhof Ratten gesichtet worden. Zudem wurde auf mehreren Grundstücken ein Rattenbefall festgestellt. Ausgehend von ihren Bauten kann das Habitat eines Rattenrudels, je nach Nahrungsangebot und Umweltbedingungen, mehrere hundert Meter betragen. Das städtische Ordnungsamt ordnet eine Rattenbekämpfung an.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Mettenhof müssen am Montag, 9. November, eine allgemeine Rattenbekämpfung durchführen. Damit die Bekämpfung wirksam ist, muss ein Rattenbekämpfungsmittel mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulationsmittel) der zweiten Generation eingesetzt werden. Empfohlen werden Mittel mit dem Wirkstoff Difenacoum, die auch die Stadtverwaltung bei eigenverantwortlich durchgeführten Aktionen verwendet.

 

 

Karte Mettenhof Rattenbekämpfung 2015 

 

Weitere Informationen zur Rattenbekämpfung finden Interessierte auf der Internetseite www.kiel.de/rathaus/ortsrecht unter dem Stichwort „Ratten“.

 

Der Umgang mit Difenacoum enthaltenen Rattenbekämpfungsmitteln ist nur sachkundigen Verwendern erlaubt. Das Auslegen der Mittel muss am 9. November bis 10 Uhr durch einen ausgebildeten Schädlingsbekämpfer oder andere Sachkundige erfolgen. Die Bekämpfungsaktion dauert mindestens bis zum 23. November. Während der Aktion müssen die Bekämpfungsmittel ergänzt und erneuert werden, bis über einen Zeitraum von 14 Tagen kein Abfraß der Köder mehr festzustellen ist.

 

 

 

Die Rattenbekämpfung ist eine sogenannte „Notstandsmaßnahme zur Beseitigung einer dringenden Gefahr für Gesundheit und Eigentum der Bevölkerung“. Daher ist die Teilnahme an der Aktion verpflichtend und Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Informationen zur Rattenbekämpfung finden Interessierte auf der Internetseite www.kiel.de/rathaus/ortsrecht unter dem Stichwort „Ratten“.

 

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