- Information
- 21 Januar 2015
Zustimmung zum Umzug
Jeder kann umziehen wohin er will. Das gilt auch für ALG II-Empfänger. Wenn Sie jedoch die Umzugskosten, ein Darlehen für die Mietkaution und die Übernahme der Miet-, Neben- und Heizkosten beim Jobcenter benötigen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Unterschreiben Sie keinen Mietvertrag ohne Zustimmung des Jobcenters, von dem Sie aktuell Leistungen erhalten. |
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Eine Zustimmung ist nur möglich, wenn der geplante Umzug notwendig und die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind. Die Zustimmung erhalten Sie von
Das neue Mietangebot muss die Anschrift, die Anzahl der Zimmer, die Größe sowie den Mietpreis inklusive der Betriebs- und Heizkosten enthalten. Umzugskosten und eine darlehensweise Gewährung der Mietkaution werden nur auf vorherigen Antrag und bei Zustimmung zum Umzug gezahlt. Ziehen Sie in einen Ort, für den ein anderes Jobcenter zuständig ist, müssen Sie das Darlehen der Mietkaution und eventuell anfallende Renovierungskosten dort vor Unterzeichnung des Mietvertrages beantragen.
Ist der Umzug nicht notwendig, oder sind die neuen Mietkosten zu hoch, kann Ihrem Wunsch nicht zugestimmt werden.
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Lassen Sie sich daher immer vor einem Umzug von Ihrer Integrationsfachkraft beraten. Denn: Wenn Sie die Wohnung trotzdem anmieten, müssen Sie die Folgekosten selbst tragen und Sie erhalten weiterhin nur Leistungen in Höhe der bisherigen Unterkunftskosten. Auch die Kosten für den Umzug und die Zahlung der Kaution müssen Sie selbst übernehmen.
Ein Merkblatt zur Wohnungsanmietung und zum Umzug erhalten Sie in Ihrem Jobcenter vor Ort oder unter www.jobcenter-kiel.de. Für junge Erwachsene unter 25 Jahren gelten besondere Umzugsregelungen. Weitere Informationen dazu gibt Ihnen Ihre Integrationsfachkraft.
Text: © Jobcenter Kiel
Die vollständigen Nachrichten aus dem Jobcenter finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters Kiel (Hinweis: Link öffnet ein neues Fenster!). |