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28 Februar 2018

 

Winterdienst: Nur ausnahmsweise gehört Salz auf den Gehweg

Pressedienst der Landeshauptstadt Kiel

136/28. Februar 2018/ang

Zum ersten Mal seit längerer Zeit fielen auch in Kiel wieder mehrere Zentimeter Schnee. Und es könnte bald wieder leise rieseln. Grundstücksbesitzer stehen dann in der Winterdienstpflicht: Sie müssen bei Schneefall und Eisbildung die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege gefahrlos begehbar halten.

Streusalz darf dabei in Kiel seit vielen Jahren nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Das scheinen aber viele Kieler und die von ihnen mit dem Winterdienst betrauten Unternehmen immer noch nicht zu wissen.

Aus Umweltschutzgründen dürfen grundsätzlich nur abstumpfende Mittel wie Sand gestreut werden. Streusalz auf dem Gehweg ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, beispielweise bei Eisregen und bei Glatteisbildung an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenaufgängen oder starken Steigungsstrecken. Aber auch dort sollte Salz nur in absolut notwendigen Mengen verstreut werden.

Nach 20 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 8 Uhr des folgenden Tages in einer Breite von mindestens 1,50 Meter zu beseitigen, an Sonn- und Feiertagen erst bis 9 Uhr. Tagsüber ist neu entstehendes Glatteis so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen. Die Eisbeseitigungspflicht endet um 20 Uhr.

Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist bis 9 Uhr des folgenden Tages in einer Breite von mindestens 1,50 Meter zu räumen, auch wenn es weiter schneit. Tagsüber ist neuer Schnee innerhalb einer Stunde nach jedem beendeten Schneefall zu räumen. Um 20 Uhr endet auch die Schneeräumpflicht.

In der Kieler Straßenreinigungssatzung sind die Winterdienstpflichten genau festgeschrieben. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel informiert unter www.abfall-a.de und bietet dort auch ein Infoblatt zum Herunterladen an.

Der Link zum Infoblatt:

https://www.abki.de/downloads/broschueren/Winterdienst.pdf

Mit freundlichen Grüßen aus dem Kieler Rathaus

Arne Gloy

Landeshauptstadt Kiel
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