Fr09Mai 
Information
09 Mai 2014

Pflegestützpunkt stellt sich in der Klönstuuv vor

 

Am 07.05.2014 war Frau Susanne Klipp zu Gast und informierte über den Pflegestützpunkt Kiel.

 

Der Pflegestützpunkt ist eine Einrichtung, die zu jeweils einem Drittel von den Pflegekassen, der Stadt Kiel und dem Land Schleswig-Holstein finanziert wird. Von den Mitarbeiterinnen werden Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen und deren Angehörige, bestellte Betreuer und Bevollmächtige in allen Fragen bei Pflegebedürftigkeit beraten.

 

95072 web R by matchka pixelio.de 

 

© matchka  / pixelio.de

Wer sich fragt, wie und unter welchen Bedingungen er bei Pflegebedürftigkeit in seinem gewohnten Wohnumfeld verbleiben kann, wird über die Möglichkeiten der behindertengerechten Umgestaltung des Wohnumfeldes und der Wohnung informiert und den Umfang der Finanzierungshilfen aus der Pflegekasse. Ebenso wird über weitere Leistungen der Pflegekasse über das Pflegegeld hinaus, wie etwa bei Demenzerkrankungen, Tagespflege neben Sachleistungen.

 

Diskutiert wurde dann auch über behindertengerechte Wohnungen. Es gibt für den Bereich Kiel keine Liste vorhandener Wohnungen. Da der Begriff „behindertengerecht“ ebenso wie „betreutes wohnen“ nicht gesetzlich geregelt ist, kann eine geeignete Wohnung im Einzelfall nur über Nachfragen bei den Vermietern (Wohnungbaugesellschaften) gefunden werden. Der Pflegestützpunkt verfügt über ein Liste der in Kiel betriebenen Pflegeheimen. Wer in ein solches Pflegeheim ziehen muss, kann sich informieren. Empfehlungen für bestimmte Pflegeheime können die Beraterinnen nicht geben, da jeder Pflegebedürftige andere Erwartungen an die Einrichtung hat. Was dem Einen nicht gefällt, kann einem Anderen zusagen. Wer aus eunem Pflegeheim in ein anderes wechseln will, muss die vertraglichen Kündigungsfristen beachten.

 

Auch über die ergänzenden Leistungen bei Pflegebedürftigkeit aus der Sozialhilfe können Betroffene Auskünfte erhalten. Die Ansprechpartner im Sozialamt, bzw. Amt für Grundsicherung wenn Leistungen zur Grundsicherung im Alter bezogen werden, können Betroffene hier erfahren.

 

Angesprochen wurde auch noch das Erfordernis einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Dieser Themenbereich ist allerdings nicht Aufgabe der Pflegeberatung.

 

Die Pflegestützpunkte sind nur für in der gesetzlichen Pflegeversicherung versicherte Personen zuständig. Für privat pflegeversicherte Personen wird diese Beratung von der Compass-Pflegeberatung, einer Einrichtung der privaten Pflegeversicherungen geleistet.

 

Text: © Willi Ploen

Drucken E-Mail