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Silvesterfeuerwerk:

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  Vorschriften beachten und Reste beseitigen

Auch in diesem Jahr wird die Kieler Silvesternacht ruhiger verlaufen als in früheren Jahren: Zur Corona-Bekämpfung gilt aktuell wieder deutschlandweit ein Verkaufsverbot für Böller und Feuerwerksraketen. Das Zünden von legalen Böllern und Raketen (beispielsweise aus früheren Jahren) ist aber grundsätzlich erlaubt. Es wird jedoch eindringlich davor gewarnt, Knallkörper abzubrennen, die in Deutschland keine Zulassung haben. Auch beim Silvesterfeuerwerk sind die aktuellen Corona-Vorschriften zu Mindestabstand und Maske zu beachten.

In Kiel gibt es in diesem Jahr keine besonders ausgewiesenen Feuerwerksverbotszonen. Aber Lärmbelästigungen durch Knallerei zum Jahreswechsel außerhalb der üblichen Zeiten sind nicht erlaubt. In der Nähe von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen sollte in der Silvesternacht aus Lärmschutzgründen gar nicht geknallt werden.

Zum Schutz von Wasservögeln ist die Knallerei in städtischen Parks mit Wasserflächen wie dem Schrevenpark verboten. Außerdem darf in Kiel Pyrotechnik der Klasse II wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien nicht in einer Entfernung unter 200 Metern zu brandempfindlichen Häusern mit Stroh- oder Reetdächern gezündet werden. Auch in der Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden und Stallungen ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen.

Wie zu jedem Jahreswechsel gilt: Wer die Kieler Straßen und Gehwege durch Feuerwerkskörper verschmutzt, muss die Reste von Böllern und Raketenbatterien auch unaufgefordert wieder wegräumen. Die Straßenreinigung des Abfallwirtschaftsbetriebs Kiel beseitigt die von den Feiernden nicht ordentlich beseitigten Überreste der Silvesternacht lediglich im Rahmen der üblichen Straßenreinigung.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;

Pressesprecherin Kerstin Graupner

Redaktion dieser Meldung: Arne Gloy,

Telefon (0431) 901-2406;
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