Aufgaben des Ortsbeirates
- Information
- 18 September 2013
Aufgaben des Ortsbeirates
Die Aufgaben des Ortsbeirats.
Immer wenn ich mit Menschen im Stadtteil zusammenkomme und sie mir Probleme im öffentlichen Raum schildern, weise ich auf den Ortsbeirat hin, dem man seine Probleme in der öffentlichen Sitzung vortragen kann. Viele Menschen wissen nicht, was der Ortsbeirat ist und welche Aufgaben er hat.
Was ist ein Ortsbeirat: In der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (§ 47b) ist den Gemeindevertretungen das Recht gegeben, Ortsbeiräte zum besseren Kontakt zum Bürger einzurichten. In der Hauptsatzung (§ 12) hat die Ratsversammlung Ortsbeiräte eingerichtet und in der Geschäftsordnung Zusammensetzung und Aufgaben geregelt. |
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Welche Aufgaben hat der Ortsbeirat: Der Ortsbeirat ist eine Verbindungsstelle zwischen der Ratsversammlung und den Bürgern. Der Ortsbeirat soll Anregungen der Bürger über Angelegenheiten, die den jeweiligen Stadtteil betreffen aufnehmen und kann die Verwaltung beauftragen zum Problem Stellung oder Auskunft zu geben. Er kann aber auch die Anregungen aufnehmen und einen Antrag an die Ratsversammlung stellen, um dort einen Auftrag zum Handeln an die Stadtverwaltung zu erteilen. Hierfür ist in jeder Tagesordnung der Punkt „Bürger fragen, regen an“ aufgeführt.
Daneben soll der Ortsbeirat bei vielen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen beteiligt werden. Beteiligung ist die allgemein öffentliche Beratung der Angelegenheit. Dies ist dann die Möglichkeit, die Bürger über Vorhaben der Stadt, aber auch privater Investoren/Unternehmen, zu informieren. Während der Beratung können auch Anregungen der Bürger berücksichtigt werden. Der Ortsbeirat gibt dann eine Stellungnahme oder Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung. |
In § 2 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte ist ein umfangreicher Katalog der Maßnahmen, an denen der Ortsbeirat zu beteiligen ist, aufgeführt: Nach Genehmigung des jeweiligen Sitzungsprotokolls durch den Ortsbeirat in einer nachfolgenden Sitzung kann dieses auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel eingesehen werden.
Text: © Willi Ploen, Redaktion Mettenhof.de
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