„Wer Rechte einfordert, muss sich auch an Recht halten"
Bereits am morgigen Donnerstag, 6. Januar, kommt es in Kiel erneut zu einer Versammlung als Ausdruck der Kritik gegen staatliche Corona-Maßnahmen. Entsprechend der seit dem 4. Januar gültigen Landesverordnung (Corona-Bekämpfungsverordnung) ist bei Versammlungen unter freiem Himmel mit mehr als 100 Personen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Die Landeshauptstadt Kiel als zuständige Versammlungsbehörde fordert alle Versammlungsteilnehmenden auf, dieser Vorgabe nachzukommen.
„Angesichts der aktuellen Lage mit deutlich steigenden Inzidenzen in Schleswig-Holstein und in Kiel ist die Anpassung der Landesverordnung auch in Hinblick auf Versammlungen und damit das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung notwendig", macht Ordnungsdezernent Christian Zierau deutlich. „Leider zeigen die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr hier in Kiel und an anderen Orten in Deutschland, dass sich Teilnehmende solcher Versammlungen bewusst nicht an Vorgaben halten und gegebene Rechte ausnutzen, um gesellschaftlich destruktiv zu wirken und mitunter dadurch zu einer Radikalisierung beitragen. Das wollen wir hier nicht: Wer Rechte einfordert, muss sich auch an Recht halten."
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden und insbesondere der Polizei wird die Versammlungsbehörde die Situation aufmerksam im Blick behalten. Den Verlauf der Versammlung und die zu ergreifenden Maßnahmen werden evaluiert und wenn nötig angepasst, damit die gesetzlichen Vorgaben wirksam umgesetzt werden können.
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