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Nur mit 3G-Nachweis in die Schwimmhalle

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  Eiderbad Hammer ab Montag geschlossen

Die neue Corona-Landesverordnung (gültig ab Montag, 23. August) hat auch Auswirkungen auf den Badespaß. So dürfen das Hörnbad und die Schwimmhalle Schilksee nur noch mit einem gültigen Nachweis (Getestet, Genesen, Geimpft) genutzt werden. Es muss daher jeder Badegast ab sieben Jahren einen gültigen Nachweis mit einem entsprechenden Identitätsnachweis vorweisen. Bei Kindern unter sieben Jahren ist nur die Vorlage eines Altersnachweises erforderlich. Selbsttest sind nicht zulässig.

Ohne einen gültigen Nachweis kann der Zutritt zur Schwimmhalle nicht gewährt werden. Ein Schülerausweis ersetzt nicht den Schulnachweis und kann daher nicht akzeptiert werden.

Da die Kieler Bäder GmbH aufgrund dieser neuen Einlassregelung mehr Personal in den Schwimmhallen vorhalten muss, ist das Eiderbad Hammer vorzeitig bereits ab Montag, 23. August, geschlossen. Das Sommerbad Katzheide bleibt noch geöffnet, dort ist kein 3G-Nachweis erforderlich.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;

Pressesprecherin Kerstin Graupner

Redaktion dieser Meldung: Arne Gloy,

Telefon (0431) 901-2406;
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