Von Alfred Gertz auf Mittwoch, 04. April 2018
Kategorie: Aktuelles

Neue Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Neue Jugendschöffinnen und Jugendschöffen: Bewerbung noch bis 12. April möglich

Pressedienst der Landeshauptstadt Kiel

247/4. April 2018/Kel

Jugendkriminalität ist eine große gesellschaftliche Herausforderung. Werden Jugendliche straffällig, entscheiden Gerichte über eine Verurteilung. Auch Jugendschöffengerichte sind dabei gefordert. Bei der Urteilsfindung greifen sie auf den Rat juristischer Laien zurück. Die Landeshauptstadt Kiel sucht daher für die Amtszeit von 2019 bis 2023 knapp 200 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Kieler Amtsgericht. Bis Donnerstag, 12. April, nimmt das Jugendamt im Neuen Rathaus, Andreas-Gayk-Straße 31 (Eingang Ecke Stresemannplatz), Zimmer C205, noch Bewerbungen entgegen.

Jugendschöffengerichte sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter sowie zwei Jugendschöffinnen oder Jugendschöffen besetzt. Bei der Urteilsfindung haben sie gleiches Stimmrecht.

Für das Ehrenamt kommen Kielerinnen und Kieler in Frage, die zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Kiel wohnen und hier  ihren Hauptwohnsitz haben. Kandidatinnen und Kandidaten sollten Erfahrungen in der Jugenderziehung, in der Jugendhilfe oder in der Jugendarbeit vorweisen können.

Eine Bewerbung ist nicht nur beim Jugendamt im Neuen Rathaus möglich, sondern auch im Internet unter www.kiel.de/jugendschoeffen. Weitere Informationen gibt das Jugendamt telefonisch unter der Nummer 901-1154 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bei der Bewerbung müssen Vorname, Nachname, gegebenenfalls Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf und Anschrift angegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Arne Ivers

Landeshauptstadt Kiel

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