Mietspiegel 2021: Kieler Mieten gestiegen
Das Mietpreisniveau in Kiel ist weiter gestiegen. Dies zeigt der Mietspiegel 2021. Die Landeshauptstadt Kiel erstellt mittlerweile seit 1992 einen Mietspiegel, dabei erfolgt im zweijährigen Wechsel eine Neuerstellung beziehungsweise eine Fortschreibung. Bei dem Mietspiegel 2021 handelt es sich um eine Neuerstellung.
Unter Berücksichtigung aller ausgewerteten Wohnungen ergibt sich für eine frei finanzierte Wohnung eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 7,55 Euro pro Quadratmeter. Gegenüber dem vorherigen Mietspiegel 2019 ist damit ein durchschnittlicher Mietanstieg von 11,9 Prozent zu verzeichnen. Für das einzelne Mietverhältnis ist dieser Wert jedoch nicht aussagekräftig. Es müssen im Einzelnen die mietpreisbildenden Faktoren Wohnfläche, Baualter, Ausstattung und Lage geprüft werden.
Mit der Neuerstellung des Mietspiegels wurde auch eine Überprüfung und Anpassung des Wohnwertmerkmals Lage beauftragt – mit dem Ziel, die derzeitige Lageeinteilung mit Hilfe aktueller wissenschaftlicher Methodik zu optimieren und noch stärker an die realen Verhältnisse vor Ort anzupassen.
Das Ergebnis sind vier Wohnlagenzonen in Kiel.
Der Mietspiegel wurde unter Mitwirkung von 2400 Kieler Mieter*innenhaushalten, einer großen Anzahl von Wohnungsunternehmen und Vermieter*innen und dem Arbeitskreis Mietspiegel, der sich aus Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft, dem Kieler Mieterverein e.V, des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und der Verwaltung zusammensetzt, erarbeitet. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde die Erhebung der Mietspiegeldaten in diesem Turnus als Online-Befragung durchgeführt. In diesem Zuge wurden nach Ziehung einer Zufallsstichprobe Daten von Vermieter*innen und Mieter*innen zu den jeweiligen Mietverhältnissen abgefragt. 3099 Datensätze waren am Ende mietspiegelrelevant und standen für die Auswertung zur Verfügung.
Das städtische Amt für Wohnen und Grundsicherung hatte das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg mit der Neuerstellung des Kieler Mietspiegels beauftragt. Im Sinne des § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist auch der Kieler Mietspiegel 2021 ein qualifizierter Mietspiegel, der die Anforderungen der Wissenschaftlichkeit erfüllt.
Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, welche aus den üblichen Entgelten gebildet wird, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den vergangenen sechs Jahren vereinbart wurden. Er liefert ein Abbild des Wohnungsmarktes und trägt damit zur Markttransparenz bei.
Die einzelnen Schritte zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden in einer Mietspiegelbroschüre erläutert. Weiterhin wird es – wie bisher – ein alphabetisch sortiertes Straßenverzeichnis geben, in dem die Wohnlage ausgewiesen wird.
Zudem wird ein Online-Mietspiegelrechner auf der städtischen Homepage www.kiel.de/wohnen zur Verfügung gestellt. Durch einfaches Eingeben und Anklicken der Wohnungsmerkmale können Mieter und Vermieter damit auf schnellem Wege die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung ermitteln.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;
Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Vivien Braackert,
Telefon (0431) 901-2445;
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