Das Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel prüft mehrmals täglich die aktuelle Lageeinschätzung des Robert Koch-Institutes (RKI). Zusätzlich findet regelmäßig ein Austausch mit dem schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium statt.
Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken betont: „Die Landeshauptstadt Kiel ist vorbereitet auf eine mögliche weitere Ausbreitung des Coronavirus. Bisher gibt es in Kiel weder einen Verdachtsfall noch einen bestätigten COVID-19-Fall. Unabhängig davon ist die Einhaltung üblicher Hygienemaßnahmen äußerst sinnvoll, denn sie helfen, die weitere Verbreitung von Krankheiten zu reduzieren."
Sollte es zu einem Verdachtsfall (Person mit Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall oder Aufenthalt in einem vom RKI definierten Risikogebiet und jeweils mit Krankheitssymptomen) kommen, würde das Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel für eine Untersuchung auf das SARS-CoV-2-Virus sorgen. Dazu ist ein Nasen- oder Rachenabstrich erforderlich, der dann im Medizinaluntersuchungsamt Kieluntersucht werden würde.
Patientinnen und Patienten sollen bei Verdachtsmomenten immer zunächst telefonisch Kontakt zu ihrer Arztpraxis aufnehmen.
Bis zum Vorliegen des Ergebnisses würden betroffene Personen – nach Einzelfallprüfung zu Hause oder im Krankenhaus – isoliert, um eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Wird das Virus im Abstrich labortechnisch nicht nachgewiesen, kann die Person entlassen werden beziehungsweise noch weiter unter die Beobachtung des Gesundheitsamtes gestellt werden, das die Erkrankung innerhalb der Inkubationszeit noch auftreten könnte.
Im Falle eines SARS-CoV-2-Virusnachweises würde das Amt für Gesundheit gegenüber der infizierten Person eine Quarantäne im häuslichen Umfeld oder im Krankenhaus – je nach Gesundheitszustand – anordnen. Umgehend würden dann die Kontaktpersonen ermittelt und erfasst. Den Kontaktpersonen würde auferlegt werden, zwei Wochen lang täglich zweimal die Körpertemperatur zu messen und Auskünfte über den Gesundheitszustand zu geben. Täglich würde das Amt für Gesundheit die Informationen abfragen. Im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Kontaktpersonen würde man dann auch bei ihnen eine Untersuchung auf das SARS-CoV-2-Virus veranlassen.
Die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz sehen die unverzügliche Meldung eines Verdachtes einer SARS-CoV-2-Infektion oder einer COVID-19-Erkrankung an das Land vor.
Hygienemaßnahmen
Seitens des Amtes für Gesundheit wird die Einhaltung der allgemeinen Hygiene – wie immer zur Grippezeit – empfohlen. Diese Hygienemaßnahmen gelten auch für das neuartige Coronavirus:
- Regelmäßiges Händewaschen;
- Sich nicht ins Gesicht fassen;
- Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge;
- Abstand zu erkrankten Personen einhalten / Menschenansammlungen meiden.
Aktuelle Informationen rund um das neuartige Coronavirus beziehungsweise die COVID-19-Erkrankung sind auf der Internetseite des Amtes für Gesundheit unter www.kiel.de/infektionsschutz zu finden. Dort sind neben Links zu allgemeinen Informationen sowie Informationen für die Fachöffentlichkeit auch zwei Telefonnummern von Hotlines veröffentlicht, die für die Beantwortung allgemeiner Fragen eingerichtet wurden.
Vorkehrungen im Hafen
Der Umgang mit gesundheitlichen Gefahren internationaler Tragweite über Grenzübergangsstellen ist in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und dem IGV-Durchführungsgesetz geregelt. Der Gesundheitszustand an Bord muss von der Schiffsführung 24 Stunden vor Anlauf festgestellt und über einen elektronischen Meldeweg an den Hafenärztlichen Dienst berichtet werden. Die gemachten Angaben werden durch den Hafenärztlichen Dienst geprüft.
Liegen Anzeichen für eine SARS-CoV-2-Infektion oder eine COVID-19-Erkrankung vor, so würde man bereits vor dem Anlauf die notwendigen Schutzmaßnahmen an Bord festlegen. Parallel dazu würden alle im Hafen beteiligten Akteure informiert. Beim Anlauf in den Kieler Hafen würde der Hafenärztliche Dienst mit der Schiffsführung die Maßnahmen besprechen, um ein sicheres Ausschiffen der Passagiere und der (möglicherweise) infizierten Personen zu ermöglichen. Auch hier könnte man eine Erfassung der aussteigenden Passagiere durchführen und diese gegebenenfalls überwachen oder gezielt informieren.
Unabhängig davon ist die Schiffsführung verpflichtet, sich unverzüglich bei der Hafenaufsicht zu melden, wenn an Bord klinische Anzeichen auf das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit hindeuten, die die öffentliche Gesundheit erheblich gefährdet, oder an Bord sonstige Anzeichen für eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit bestehen.
Entscheidend ist, dass Infektionen frühzeitig an Bord erkannt und dort Schutzmaßnahmen (Isolierung und anderes) ergriffen werden.
Informationen finden sich auch im Internetauftritt der Landesregierung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/I/200129_Grippe_Coronavirus.html
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;
Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Kerstin Graupner,
Telefon (0431) 901-1007;
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