Seit mehr als einem Monat ist das öffentliche Leben in Kiel eingeschränkt, seit drei Wochen herrscht in der Stadt ein regelrechter „Shutdown". Unternehmen bangen um ihre Existenz, Touristen müssen zuhause bleiben, Restaurants haben geschlossen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht durch Kurzarbeit oft weniger Einkommen zur Verfügung, das öffentliche Leben ist fast ganz zum Erliegen gekommen.
Es geht in erster Linie um die Gesundheit aller, es geht aber auch darum, die Kieler Wirtschaft wieder zu stabilisieren. Der Bund und das Land Schleswig-Holstein haben umfangreiche Maßnahmen beschlossen, deren Umsetzung anläuft. Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt darüber hinaus mit verschiedenen Sofort-Maßnahmen und der Initiative „Kiel-hilft-Kiel".
- Umsetzung des Webportals KIEL hilft KIEL (https://www.kiel-hilft-kiel.de/) zusammen mit der Kieler Wirtschaftsförderung (KiWi) und Kiel-Marketing sowie Akteuren aus Kiel.
- Für Grundstücke sowie Immobilien der Landeshauptstadt Kiel ist eine Stundung von Mieten, Pachten, Nutzungsentgelten für zwei Monate auf Antrag möglich.
- Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer stellen. Die Nachweisführung und Antragsstellung wird anhand eines vereinfachten Verfahrens durchgeführt.
- Aufwandssteuern (beispielsweise Vergnügungssteuern, Wettbürosteuern), Abgaben, Gebühren oder privatrechtliche Entgelte: Zahlungspflichtige können bis zum 30. Juni 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Aufwandssteuern, Gebühren oder privatrechtlichen Forderungen der Landeshauptstadt Kiel stellen. Die Anträge werden vor dem Hintergrund der Betroffenheit der Zahlungspflichtigen von (angeordneten) Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Situation bewertet und entschieden werden.
- Mahnverfahren, Vollstreckung: Mahnverfahren werden grundsätzlich bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt.
- Die Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Vereinen und Trägern soll in allen Zuständigkeitsbereichen weiter verlässlich gestaltet werden.
- Bei institutionellen Förderungen im Kulturbereich kann zur Sicherung der Liquidität der Zuwendungsbetrag für die zweite Jahreshälfte vorzeitig ausgezahlt werden.
- Erlass der Kita-Gebühren ab Mitte März und für April sowie Erstattung der Elterngebühren für Betreute Grundschulen und Offene Ganztagsschulen.
Weitere Maßnahmen:
- Ein Teil des Wilhelmplatzes wurde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Krankenhauses als Stellplatz im Rahmen einer Sondernutzung unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
- Die Verschiebung einer Eheschließung im Standesamt erfolgt wie auch die Zusendung einer Urkunde bei Neugeborenen gebührenfrei.
- Neuanträge der Hilfe zur Pflege werden pflegefachlich ausschließlich nach Aktenlage beschieden. Die laufenden ambulanten Leistungen der Hilfe zur Pflege werden ohne erneute Bedarfserfassung bis zum 31. Mai 2020 bewilligt.
- Die Träger der Eingliederungshilfe, der Frühförderung und der Kinder- und Jugendhilfe für ambulante und teilstationäre Leistungen haben als soziale Dienstleister die Zusage erhalten, dass vereinbarte Vergütungen unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel flexibler Personaleinsatz) bis zum 19. April 2020 weiter finanziert werden, auch wenn die Leistung aufgrund der aktuellen Situation nicht vollständig erbracht werden kann.
- Kostenlose Onleihe in der Stadtbücherei, sowie ein neues kostenfreies Streamingangebot www.filmfriend.de.
- Musikunterricht online durch von Mobile-Mentors unterstützte Lehrkräfte der Musikschule. Alternativ Möglichkeit der Entgelterstattung für Kunden.
- Webinare und Online-Bildungsangebote, für alle zugänglich und kostenfrei, sowie Schulungen von Honorarkräften für digitale Unterrichtsangebote (VHS).
- Beratung aller institutionell Geförderten aus dem Kultur- und Kreativbereich.
- 10.000 Euro für Nothilfefonds des Landeskulturverbandes SH.
- Kostenfreie Stornierung der Tickets für Veranstaltungen vom 12. März bis 19. April 2020 im Theater Kiel und Entwicklung von Streamingangeboten von Konzerten / Opern (Theater).
- Übernahme der Betriebskostenzuschüsse für die Kitas, Krippen und Horte auch während der Schließzeiten.
Oberbürgermeister Ulf Kämpfer verspricht: „Sicher sagen können wir nicht, wie sich die Situation nach Ostern entwickeln wird. Aber die Kielerinnen und Kieler können sich sicher sein, dass wir weitere Erleichterungen finanzieller Art unbürokratisch auf den Weg bringen werden, wenn es erforderlich wird."
Forderung nach „Kommunalem Rettungsschirm"
„Die Dimension der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushalte der Kommunen ist bereits jetzt deutlich erkennbar", sagt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer. „Es braucht bereits in diesem Jahr deshalb wirksame Maßnahmen zur Unterstützung. Zum Beispiel könnte kurzfristig eine Erhöhung der Finanzausgleichmasse im kommunalen Finanzausgleich durch das Land erfolgen und zu einem Kommunalen Rettungsschirm beitragen. Wir schließen uns deshalb der Forderung des Deutschen Städtetages an und begrüßen einen Kommunalen Rettungsschirm in Schleswig-Holstein, um die Handlungsfähigkeiten der Kommunen zu erhalten."
„Massive Mindererträge bei Steuern, Gebühren und Erlösen sowie gravierende Mehraufwendungen für Sozialleistungen und für den Gesundheitsschutz werden den Haushalt der Landeshauptstadt Kiel in Folge voraussichtlich mit mindestens 100 Millionen Euro belasten", prognostiziert Kämmerer Christian Zierau. „Diese Größenordnungen zeigen die unmittelbare Notwendigkeit von strukturellen Hilfen für einen mittelfristigen Zeitraum durch das Land sowie den Bund für die Kommunen. Eine Kompensation dieser Folgen kann nicht als spätere Konsolidierung zu Lasten der Landeshauptstadt Kiel gehen. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf die kommunalen Unternehmen, wie unter anderem auf das Städtische Krankenhaus, Seehafen, Verkehrsbetriebe und das Theater, gerichtet werden, da drastische Umsatzeinbußen drohen, das Geschäft sogar eingestellt werden musste."
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