Die Polizei warnt und informiert
Polizeidirektion Kiel
POL-KI: 180309.1 Kiel: Falscher Polizeibeamter erbeutet erneut Bargeld
Kiel (ots) - Im Stadtteil Blücherplatz hat Donnerstag ein falscher Polizeibeamter Bargeld im vierstelligen Wert erbeutet. Die Polizei warnt erneut vor dieser Masche und gibt Verhaltenshinweise.
Zwischen 11:30 Uhr und 12 Uhr wurde eine Seniorin von einem vermeintlichen Polizeibeamten vor ihrer Wohnungstür in der Bülowstraße angesprochen. Der Mann berichtete von einem angeblichen Einbruch in das Mehrfamilienhaus und müsse überprüfen, ob die Täter sich eventuell noch dort aufhalten. Für "Untersuchungszwecke" übergab ihm die Frau anschließend mehrere tausend Euro.
Bei dem Betrüger soll es sich um einen etwa 30 bis 35 Jahre alten Mann mit kurzen, schwarzen Haaren und Stoppelbart handeln, der insgesamt eine gepflegte Erscheinung war und mit blauer Jacke und blauer Jeans bekleidet war. Der Täter soll einen auffälligen Ring mit einer Perle getragen haben.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise. Wer zu den genannten Zeiten Beobachtungen gemacht hat oder sonstige Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 0431 / 160 3333 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Wir raten zu Misstrauen, sollten Sie auf der Straße von vermeintlichen Polizeibeamten angesprochen werden. Lassen Sie sich in so einem Fall unbedingt den Dienstausweis zeigen und prüfen Sie diesen auf Echtheit. Es ist ebenfalls Misstrauen angebracht, sollten Sie von der Polizei angerufen werden.
Wir ermutigen ausdrücklich dazu, sich über den Polizeiruf 110 über die Echtheit des Einsatzes zu vergewissern. Die Einsatzleitstelle ist stets darüber informiert, welche Beamte wo und mit welchem Auftrag eingesetzt sind. Auf diese Weise lässt sich schnell feststellen, ob es sich um echte oder falsche Polizeibeamte handelt.
Wir weisen darauf hin, dass wir uns keine Geld- oder Schmuckverstecke zeigen lassen.
Informieren Sie in jedem Fall über 110 die Polizei, sollten Sie von vermeintlichen Polizisten aufgesucht oder angerufen werden.
Unter dem Link http://t1p.de/0cwb finden sich Musterbeispiele eines Original Dienstausweises und einer Original Kripo-Marke. Letztere hat nur in Verbindung mit einem Dienstausweis Gültigkeit. Ein echter Polizist wird beides vorzeigen können. Bei der Prüfung des Dienstausweises ist das entsprechende Siegel der jeweiligen Polizeidirektion zu beachten. Seien Sie misstrauisch, sollten Ihnen Siegel von Polizeidienststellen aus anderen Landesteilen oder Bundesländern gezeigt werden. Zuständig ist in der Regel eine örtliche Dienststelle.
Matthias Arends
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