Aktuell: Warnung vor Anrufen falscher Polizeibeamter
Aktuell häufen sich im Kieler Stadtgebiet Anrufe von falschen Polizeibeamten. Wir warnen erneut ausdrücklich vor dieser Masche.
Die Angerufenen berichten, dass sich am Telefon eine vermeintliche Angehörige meldete, die mit weinerlicher Stimme mitteilte, dass sie bei der Polizei sitze. Dann habe sie den Hörer an einen vermeintlichen Polizeibeamten weitergereicht, der mitgeteilt habe, dass die Angehörige eine Haftstrafe antreten müsse, sollte nicht ein Geldbetrag übergeben werden.
Bislang ist kein Fall bekannt, in dem die Tätergruppe Erfolg hatte. Die Angerufenen reagierten nach jetzigem Erkenntnisstand allesamt richtig, indem sie das Gespräch beendeten und über 110 die Polizei informierten.
Wer ebenfalls derartige Anrufe erhält, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 0431 / 160 3333 mit der Kriminalpolizei in Verbindung zu setzen oder 110 zu wählen.
Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
Matthias Arends
Rückfragen bitte an:
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