Von Alfred Gertz auf Donnerstag, 07. Oktober 2021
Kategorie: Aktuelles

Aktuelle Corona-Lage:

  Kostenloses Testangebot für alle entfällt – 3-G in Gastronomie wird stärker kontrolliert

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Kiel liegt heute (7.Oktober) bei 38,1 und ist damit erneut gesunken im Vergleich zur Vorwoche (44,6). Die bundesweite Inzidenz liegt derzeit bei 62,6 und die Inzidenz in Schleswig-Holstein liegt bei 27,8. Auch im Bund und im Land sinken die Inzidenzen im Vergleich zur Vorwoche.

Die Zahl der seit dem 10. März 2020 infizierten Personen ist auf 7239 gestiegen. 6971 Kieler*innen sind bereits wieder genesen. Zurzeit sind 155 Patient*innen infiziert.

Leider gibt es einen weiteren Todesfall zu beklagen. Verstorben ist am 4. Oktober eine 75-jährige Patientin mit einer COVID-19-Erkrankung. Über ihren Impfstatus hat das Gesundheitsamt keine Erkenntnisse. Damit ist die Zahl der Verstorbenen mit einer COVID-19-Erkrankung seit März 2020 auf 113 Kieler*innen gestiegen.

Die sinkenden Coronazahlen in Kiel sind für Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken kein Grund zur Entwarnung. Die Hygienerichtlinien und die Maskenempfehlung überall dort, wo ein Abstand von 1,50 Meter zu anderen Personen nicht einzuhalten ist, gilt es weiter zu beachten. „Bei den wieder möglich gewordenen großen Veranstaltungen ist niemand verpflichtet, sich in Pulks mit weniger als 1,50 Meter Abstand aufzuhalten", sagt der Gesundheitsdezernent und fügt hinzu: „Menschenansammlungen zu meiden hilft auch beispielsweise Grippeviren aus dem Weg zu gehen."

Informationen zum Testen und zu Testzentren

Das vom Bund finanzierte Testangebot, wonach sich jede*r mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen kann, gibt es ab Montag, 11. Oktober, nicht mehr. Die Preise für Testungen bestimmen dann die Anbieter selbst. Anspruch auf kostenlose Tests hat nach wie vor folgender Personenkreis:


3-G-Regelungen für geschlossene Räume der Gastronomie

Die aktuelle Coronaverordnung des Landes Schleswig-Holstein sieht für Gastronom*innen ein Bußgeld vor, wenn sie in geschlossenen Räumen Personen bewirten, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind. Das Bußgeld kann in einem solchen Fall zwischen 1.000 und 3.000 Euro betragen.

Auch ein Unterlassen der Prüfung kann ein Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro nach sich ziehen. Wer als Gast falsche Angaben macht, muss mit 1.000 Euro Bußgeld rechnen. Der Kommunale Ordnungsdienst wird in den kommenden Wochen stärker die Einhaltung der Coronaverordnung in geschlossenen Räumen der Gastronomie kontrollieren.

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