Von Alfred Gertz auf Mittwoch, 15. Dezember 2021
Kategorie: Aktuelles

2022 Schulabschluss nachholen

Anfang des neuen Jahres bietet sich Interessierten die Gelegenheit, einen Schulabschluss nachzuholen. Auch wer bereits ins Berufsleben eingestiegen ist, kann noch den Ersten allgemeinbildenden oder den Mittleren Schulabschluss machen. Prüflinge, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können eine zusätzliche Prüfung in ihrer Herkunftssprache als Ersatzfach für das Fach Englisch beantragen.

In Kiel finden die schriftlichen und mündlichen Prüfungen ab dem 25. März 2022 statt. Anmeldungen zu den Prüfungen werden von Montag, 10. Januar, bis Freitag, 14. Januar, im Schulamt im Neuen Rathaus, Andreas-Gayk-Straße 31, Raum A 381, entgegengenommen. Termine dafür können unter der Kieler Telefonnummer 901-2950 vereinbart werden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die Schulpflicht im allgemeinbildenden und berufsbildenden Bereich erfüllt wurde und der Wohnsitz in Kiel oder im Kreis Plön ist. Weitere Informationen über die Voraussetzungen zur Zulassung, über die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen und die genauen Termine der Prüfungen erhalten Interessierte im Internet unter www.za.schleswig-holstein.de.

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